WAS IST PSYCHOTHERAPIE?
Mit der Entscheidung für Psychotherapie entscheiden Sie sich bewusst für sich selbst. Der Beginn mag herausfordernd sein, doch dieser Weg ist oft inspirierend und lohnend.
Im therapeutischen Prozess arbeiten wir als Team zusammen. Wir schaffen einen unterstützenden, wertfreien Raum, in dem Sie lernen, auf Ihre eigenen Fähigkeiten zu vertrauen.
WAS IST KOGNITIVE VERHALTENSTHERAPIE?
Psychotherapie kann viele Ansätze haben, wie z.B. Psychoanalyse, klientenzentrierte Gesprächstherapie, systemische Therapie oder kognitive Verhaltenstherapie. Jede dieser Methoden bietet eigene Perspektiven und Ansätze.
In unserer Praxis konzentrieren wir uns auf die evidenzbasierte kognitive Verhaltenstherapie, die auf wissenschaftlicher Forschung beruht. Hier steht das aktive Erleben und Lernen im Vordergrund.
Verhaltenstherapeutinnen nehmen eine unterstützende und motivierende Rolle ein, und die therapeutische Beziehung ist eine Kooperation auf Augenhöhe. Gemeinsam finden wir heraus, was für Sie funktioniert und was Sie brauchen – Ihre Therapie ist individuell abgestimmt. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen; Transparenz und Zusammenarbeit stehen im Mittelpunkt.
Kognitive Verhaltenstherapie ist eine aktive Methode, bei der konkrete Schritte unternommen und neue Verhaltensweisen im Alltag erprobt werden. Sie bietet die Möglichkeit, Denkweisen zu reflektieren und den Umgang mit Gefühlen zu verbessern, während neue Verhaltensweisen eingeübt werden.
Diese Therapie ist mehr als nur eine Problemlösung – sie ist eine spannende Reise der Selbstentdeckung und ein Weg, das eigene Leben wieder in die richtige Richtung zu lenken.
SCHWEIGEPLICHT?
Psychotherapeuten unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Dies ist im Psychotherapiegesetz festgelegt. Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
IST PSYCHOTHERAPIE ARBEITSZEIT?
Eine Psychotherapiestunde kann gemäß § 8 Abs. 3 AngG sowie § 1154b Abs. 5 und 6 ABGB, ebenso wie ein Arztbesuch, während der Arbeitszeit stattfinden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung der Terminzeit zur Vorlage. Dies umfasst auch Arztbesuche oder Therapien während der Arbeitszeit, sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter und Lehrlinge.
THERAPIE-FREQUENZ?
Sie können selbst bestimmen, wie häufig die Sitzungen stattfinden: Von wöchentlichen Terminen oder alle 2-3 Wochen zu Beginn der Therapie bis hin zu monatlichen Terminen gegen Ende der Behandlung.
"Zu sagen, man geht zur Psychotherapie, sollte genauso normal sein wie zu sagen, man geht zum Hausarzt.
STOPPT endlich die Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen und mentaler Gesundheit! "